26
Jul
2005

Europäische Kommission verabschiedet den zweiten Bericht über den rechtlichen Schutz von biotechnologischen Erfindungen

Die Europäische Kommission hat den zweiten Teil des Berichts über den rechtlichen Schutz von biotechnologischen Erfindungen veröffentlicht, wie es durch Artikel 16 (c) der Richtlinie 98/44 vorgeschrieben war.

Der Bericht behandelt zwei Themen, die schon zuvor im ersten Bericht behandelt worden waren: den Schutzumfang von Patenten für Gensequenzen und die Patentierbarkeit von menschlichen embryonalen Stammzellen und daraus gewonnen Zelllinien. Außerdem führt er neue und fundamentale Betrachtungen über Ethik, Forschung und wirtschaftliche Themen ein, die in der letzten Zeit aufgekommen sind.

Auch, wenn 21 Mitgliedsstaaten der EU die Richtlinie schon umgesetzt haben, so gibt es noch immer einige Fragen in denen eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der zwei grundlegenden Fragestellungen noch verfrüht wäre. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, zu überwachen, ob sich aus den Unterschieden zwischen den Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten Konsequenzen ergeben. Außerdem wurde eine Studie über das Ausmaß von DNA Patenten in Europa gestartet.

Quelle: IPR-Helpdesk

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Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

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