25
Jul
2005

Es geht auch anders ...

Der kanadische Federal Court of Appeal bestätigte am 19.5.2005 eine Entscheidung der Vorinstanz, nach der die kanadische Musikindustrie nicht mit ihrem Antrag durchdringen konnte, Internet-Provider zur Preisgabe der Identität von 29 Tauschbörsen-Benutzern zu verpflichten.
Das Berufungsgericht stützt seine Entscheidung maßgeblich auf den Umstand, dass die von den Kl. vorgebrachten Beweise nicht ausreichend seien, insbesondere was die Verknüpfung der Pseudonyme mit bestimmten IP-Adressen betreffe. Es bestehe daher ein zu großes Risiko, dass in die Privatsphäre Unbescholtener eingegriffen würde und diese dann einem gerichtlichen Verfahren ausgesetzt würden.
Entscheidung des Federal Court of Appeal

Quelle: Multimedia und Recht

Otto-Versand muss Löschung seiner Warenmarke «Otto» bewilligen

Zur Begründung seiner Entscheidung führte der BGH an, dass der Otto-Versand seine für eine Vielzahl von Waren eingetragene Marke «Otto» lediglich auf Katalogen und Versandtaschen, nicht aber auf der Ware selbst anbringe. Damit nutze er die Marke nicht in einer für den Erhalt derselben maßgeblichen Weise. Die nach Ablauf einer Schonfrist von fünf Jahren nach dem Gesetz erforderliche rechtserhaltende Benutzung setze bei einer für Waren eingetragenen Marke voraus, dass der Verkehr einen unmittelbaren Bezug der verwendeten Marke zu einer konkreten Ware herstelle. Daran habe es gefehlt. Denn in den mit dem Zeichen «Otto» versehenen Katalogen sei eine Vielzahl von Waren - darunter auch solche bekannter Markenhersteller - angeboten worden. Der Verkehr sehe in solchen Fällen in der Bezeichnung «Otto» oder «Otto-Versand» lediglich einen Hinweis auf das Versandhandelsunternehmen, nicht dagegen auch eine Bezeichnung der jeweils vertriebenen Ware.
Quelle: beck-aktuell

Anmerkung: Für den Otto-Versand bedeutet die Zulassung von Dienstleistungsmarken für den Einzelhandel damit wohl Glück im Unglück.
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Impressum

Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

Die in diesem Blawg dargestellten Meldungen stellen eine subjektive Auswahl durch den Autor und allfällige Anmerkungen die subjektive Ansicht des Autors dar. Für die Aktualität oder Richtigkeit der Meldungen kann keine Gewähr geleistet werden.

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