29
Jul
2005

Kopiergebühr in Spanien illegal

In Spanien wird eine hohe Gebühr beim Kauf von CD- oder DVD-Rohlingen beim Kauf erhoben. Die Erhebung dieser Gebühr beruhte auf einer Vereinbarung zwischen Musikindustrie und Autorenvereinigungen mit den Herstellern von Rohlingen. Auf Basis dieser privaten Vereinbarung wurden seit September 2003 Kopiergebühren mit Duldung der damaligen konservativen Regierung eingeführt.
Eine private Vereinbarung sei dafür keine Grundlage, entschied der zuständige Richter und verurteilte den beklagten Verkäufer von CD-Rohlingen dazu, dem Kläger einen Euro und 72 Cents für zehn gekaufte CD-Roms zurückzuerstatten.
Die Anhänger der Gebühr setzen ihre Hoffnung nun ine einen Entwurf für ein neues Urhebergesetz, womit die Abgabe gesetzlich geregelt werden soll.
Quelle: Telepolis
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Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

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