25
Jul
2005

Es geht auch anders ...

Der kanadische Federal Court of Appeal bestätigte am 19.5.2005 eine Entscheidung der Vorinstanz, nach der die kanadische Musikindustrie nicht mit ihrem Antrag durchdringen konnte, Internet-Provider zur Preisgabe der Identität von 29 Tauschbörsen-Benutzern zu verpflichten.
Das Berufungsgericht stützt seine Entscheidung maßgeblich auf den Umstand, dass die von den Kl. vorgebrachten Beweise nicht ausreichend seien, insbesondere was die Verknüpfung der Pseudonyme mit bestimmten IP-Adressen betreffe. Es bestehe daher ein zu großes Risiko, dass in die Privatsphäre Unbescholtener eingegriffen würde und diese dann einem gerichtlichen Verfahren ausgesetzt würden.
Entscheidung des Federal Court of Appeal

Quelle: Multimedia und Recht

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Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

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