28
Jul
2005

Erstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt

Im Artikel Umgehung von Kopierschutz: Störerhaftung durch Verlinken habe ich bereits über den Prozess um Links auf die Website von SlySoft durch Heise berichtet.
Über die gegen das Urteil eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht München nunmehr entschieden und das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Demnach ist das Setzen eines Hyperlinks zur Homepage eines Herstellers von Software, die Kopierschutzmechanismen auf DVDs knacken kann, unzulässig.
Ich frage mich, wie wohl dieser Link beurteilt würde.

Quelle: Heise-Online Nachtrag: Auch Domainblog berichtet. Nachtrag 29.7.2005: Auch Juridicum-Online berichtet. Ein weiterer Bericht findet sich bei Institut für Urheber- und Medienrecht

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Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

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