Frankreich: Kopierschutzmaßnahmen bei DVDs sind eine rechtmäßige Beschränkung des Rechts auf Privatkopie
Das Tribunal de Grande Instance in Paris (TGI Paris) hat in einem Urteil vom 30.4.2005 Kopierschutzmaßnahmen bei DVDs als rechtmäßige Beschränkung des Rechts auf Privatkopien erstmals ausdrücklich anerkannt.
Der Käufer einer Film-DVD hatte zusammen mit der Verbraucherschutzorganisation UFC gegen die Produktionsunternehmen des Films Alain Sarde, Universal Pictures Video France und Studio Canal, geklagt. Der Kunde hatte erst nach dem Kauf der DVD und nachdem er erfolglos versucht hatte, eine Kopie des Films anzufertigen, festgestellt, dass diese mit einem Kopierschutz versehen war. Die Hülle der DVD enthielt keinen entsprechenden Hinweis. Hierin sahen die Kl. eine Verletzung des Rechts auf Privatkopie, das ihrer Ansicht nach aus Art. 122-5 des Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums (Code de la propriété intellectuelle - CPI) resultierte. Nach dieser Bestimmung darf der Autor eines Werks nach dessen Verbreitung die Anfertigung von Kopien oder Vervielfältigungen, die lediglich zum privaten Gebrauch bestimmt sind, nicht verbieten.
Nach Ansicht der Richter stellt die digitale Kopie der DVD eines veröffentlichten Filmwerks eine Beeinträchtigung seiner normalerweise üblichen Verwertung dar, sodass der Käufer sich diesbezüglich nicht auf die Ausnahme der Vervielfältigungsmöglichkeit zum privaten Gebrauch berufen könne.
Anmerkung: Der Sache nach hat das Tribunal de Grande Instance einen Dreistufentest durchgeführt, wie er erstmals in Artikel 9 Absatz 2 der Revidierten Berner Übereinkunft festgelegt wurde und der sich in Artikel 5 Absatz der EU-Informations-Richtlinie findet(Ausnahmen und Beschräkungen dürfen nur auf bestimmte sonderfälle angewandt werden, in denen die normale Verwertung des Werkes oder Schutzgegenstandes nicht beeinträchtigt wird und die berechtigten Interessen der Rechtsinhaber nicht ungebührlich verletzt werden).
Quelle: News IP-Recht BreitmeyerDecker Rechtsanwälte
Der Käufer einer Film-DVD hatte zusammen mit der Verbraucherschutzorganisation UFC gegen die Produktionsunternehmen des Films Alain Sarde, Universal Pictures Video France und Studio Canal, geklagt. Der Kunde hatte erst nach dem Kauf der DVD und nachdem er erfolglos versucht hatte, eine Kopie des Films anzufertigen, festgestellt, dass diese mit einem Kopierschutz versehen war. Die Hülle der DVD enthielt keinen entsprechenden Hinweis. Hierin sahen die Kl. eine Verletzung des Rechts auf Privatkopie, das ihrer Ansicht nach aus Art. 122-5 des Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums (Code de la propriété intellectuelle - CPI) resultierte. Nach dieser Bestimmung darf der Autor eines Werks nach dessen Verbreitung die Anfertigung von Kopien oder Vervielfältigungen, die lediglich zum privaten Gebrauch bestimmt sind, nicht verbieten.
Nach Ansicht der Richter stellt die digitale Kopie der DVD eines veröffentlichten Filmwerks eine Beeinträchtigung seiner normalerweise üblichen Verwertung dar, sodass der Käufer sich diesbezüglich nicht auf die Ausnahme der Vervielfältigungsmöglichkeit zum privaten Gebrauch berufen könne.
Anmerkung: Der Sache nach hat das Tribunal de Grande Instance einen Dreistufentest durchgeführt, wie er erstmals in Artikel 9 Absatz 2 der Revidierten Berner Übereinkunft festgelegt wurde und der sich in Artikel 5 Absatz der EU-Informations-Richtlinie findet(Ausnahmen und Beschräkungen dürfen nur auf bestimmte sonderfälle angewandt werden, in denen die normale Verwertung des Werkes oder Schutzgegenstandes nicht beeinträchtigt wird und die berechtigten Interessen der Rechtsinhaber nicht ungebührlich verletzt werden).
Quelle: News IP-Recht BreitmeyerDecker Rechtsanwälte
Kurt Decker - 26. Jul, 11:08
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Trackback URL:
https://bdr.twoday.net/stories/860230/modTrackback