Änderungenen bei Gebühren der Gemeinschaftsmarke treten in Kraft
Am 25. Juli sind Änderungen zur Verordnung 2868/95, zur Umsetzung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke, und Änderungen zur Verordnung 2869/95 über die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren in Kraft getreten.
Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Markenanmeldung und Eintragung, Beschwerdeverfahren und Einsprüche, sowie auf weitere Verfahren und die Festlegung der Kosten für Inter-partes-Verfahren.
Seit dem 25. Juli müssen beispielsweise für die Registrierung von Übertragungen oder Abtretungen keine Gebühren mehr gezahlt werden müssen.
Außerdem werden jetzt Erklärung für die Teilung einer Marke angenommen. Die Gebühr dafür beträgt 250 Euro.
Quelle: IPR-Helpdesk
Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Markenanmeldung und Eintragung, Beschwerdeverfahren und Einsprüche, sowie auf weitere Verfahren und die Festlegung der Kosten für Inter-partes-Verfahren.
Seit dem 25. Juli müssen beispielsweise für die Registrierung von Übertragungen oder Abtretungen keine Gebühren mehr gezahlt werden müssen.
Außerdem werden jetzt Erklärung für die Teilung einer Marke angenommen. Die Gebühr dafür beträgt 250 Euro.
Quelle: IPR-Helpdesk
Kurt Decker - 28. Jul, 10:29
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