19
Jul
2005

Wettbewerbsrecht: Nebenrecht eines Gewerbes

In seiner Entscheidung vom 24.5.2004, 4 Ob 21/05z, sprach der wettbewerbsrechtliche Senat des Obersten Gerichtshofes aus, dass das Nebenrecht eines Gewerbes nur ausgeübt werden darf, wenn auch das Gewerbe betrieben wird, aus dem es abgeleitet wird.
Die Entscheidung findet sich noch nicht als Volltext, sondern lediglich als Rechtssatz (RS 0119994) im RIS.

Trackback URL:
https://bdr.twoday.net/stories/847168/modTrackback

logo

iura novit curia

Impressum

Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

Die in diesem Blawg dargestellten Meldungen stellen eine subjektive Auswahl durch den Autor und allfällige Anmerkungen die subjektive Ansicht des Autors dar. Für die Aktualität oder Richtigkeit der Meldungen kann keine Gewähr geleistet werden.

Suche

 

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Zufallsbild

money-money-money_photocase159471873

Archiv

Juli 2005
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 
 2 
 7 
10
11
12
17
18
22
23
24
30
31
 

Aktuelle Beiträge

Oberster Patent- und...
In seiner Entscheidung vom 28. September 2005, Om 8/05...
Kurt Decker - 20. Jul, 18:37
Schon zwei Millionen...
Die Europäische Registrierstelle für Internet-Domainnamen...
Kurt Decker - 18. Jul, 10:40
Hm, was die beiden aber...
Hm, was die beiden aber nicht bedenken oder zumindest...
ingmar - 17. Jul, 21:05
Ein Fußballfeld ist kein...
Warum Zinédine Zidane Glück hatte, dass die WM in Deutschland...
Kurt Decker - 17. Jul, 19:16
Entwurf des Familienrechtsänderungsges etz...
Das Justizministerium hat den Entwurf eines Familienrechts-Änderungsge setz...
Kurt Decker - 17. Jul, 15:20

Status

Online seit 7353 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 20. Jul, 18:37

Credits


Profil
Abmelden
Weblog abonnieren