Wettbewerbsrecht: Nebenrecht eines Gewerbes
In seiner Entscheidung vom 24.5.2004, 4 Ob 21/05z, sprach der wettbewerbsrechtliche Senat des Obersten Gerichtshofes aus, dass das Nebenrecht eines Gewerbes nur ausgeübt werden darf, wenn auch das Gewerbe betrieben wird, aus dem es abgeleitet wird.
Die Entscheidung findet sich noch nicht als Volltext, sondern lediglich als Rechtssatz (RS 0119994) im RIS.
Die Entscheidung findet sich noch nicht als Volltext, sondern lediglich als Rechtssatz (RS 0119994) im RIS.
Kurt Decker - 19. Jul, 17:57
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