14
Jul
2005

Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich, Finnland, Spanien und die Tschechische Republik wegen Nichtumsetzung der Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001

Die Umsetzungsfrist der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG endete bereits am 22. Dezember 2002.
Die Kommission hat beschlossen, an Frankreich und Finnland „mit Gründen versehene Stellungnahmen“ gemäß Artikel 228 des EG-Vertrags zu richten und sie darin aufzufordern, den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wegen Nichtumsetzung der Urheberrechtsrichtlinie unverzüglich nachzukommen.

Quelle: Europa Rapid Press Releases

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Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

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