EuGH verhängt Millionenstrafe gegen Frankreich wegen Missachtung des europäischen Fischereirechts
Frankreich war 1991 verurteilt worden, weil es von 1984 bis 1987 keine Kontrollen vorgenommen hatte, um Fang und Vertrieb so genannter «untermaßige» Fische - das sind Fische, die nach geltendem EU-Recht zu jung und zu klein sind - zu verhindern.
Weil der französische Staat dieses Urteil aus dem Jahre 1991 nicht befolgt, verhängte der Europäische Gerichtshof am 12.07.2005 eine pauschale Geldstrafe von 20 Millionen Euro gegen das Land. Hintergrund sind fehlende Kontrollen in Frankreich zum Schutz der Fischgründe in der Europäischen Union (Az.: C-304/02).
Anmerkung: Aus dieser Perspektive betrachtet hätte Österreich noch reichlich Zeit gehabt, auf das Urteil des EuGH zum freien Hochschulzugang zu reagieren.
Quelle: beck-aktuell
Weil der französische Staat dieses Urteil aus dem Jahre 1991 nicht befolgt, verhängte der Europäische Gerichtshof am 12.07.2005 eine pauschale Geldstrafe von 20 Millionen Euro gegen das Land. Hintergrund sind fehlende Kontrollen in Frankreich zum Schutz der Fischgründe in der Europäischen Union (Az.: C-304/02).
Anmerkung: Aus dieser Perspektive betrachtet hätte Österreich noch reichlich Zeit gehabt, auf das Urteil des EuGH zum freien Hochschulzugang zu reagieren.
Quelle: beck-aktuell
Kurt Decker - 13. Jul, 14:23
0 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
Trackback URL:
https://bdr.twoday.net/stories/834149/modTrackback