Abgaben nach Urheberrecht auch für Multifunktionsgeräte
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte mit Urteil vom 6.7.2005 (Az.: 4 U 19/05) in einem Musterprozess den Hersteller Hewlett-Packard zur Zahlung von Abgaben auf die Multifunktionsgeräten (wie Drucker mit Scanner- und Kopierfunktion) nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft Wort Recht und sprachen ihr zunächst 1,4 Millionen Euro zu. Das Gericht ließ laut einer heutigen Mitteilung Revision vor dem Bundesgerichtshof zu und die Hewlett-Packard GmbH kündigte die Revision gegen das Urteil bereits an.
Quelle: heise online
Presseinforamtion der VG Wort
Presseinforamtion der BITKOM
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Kurt Decker - 8. Jul, 12:28
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Aktenvermerk - 8. Jul, 12:47
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