"AQUA PANNONIA" für Mineralwässer und kohlensäurehältige Wässer nicht schutzfähig
Mit Erkenntnis vom 12. Jänner 2005 entschied der Oberste Patent - und Markensenat, dass die Wortmarke "AQUA PANNONIA" für Mineralwässer und kohlensäurehältige Wässer nicht schutzfähig ist.
Zur Begründung führte der Senat aus, dass
Da solche Zeichen, die im Verkehr unter anderem zur Bezeichnung der Art oder geographischen Herkunft einer Ware dienen können, nach § 4 Abs 1 Z 4 MSchG von der Registrierung ausgeschlossen sind und eine Unterscheidungskraft infolge Benutzung nicht nachgewiesen war, wurde die Marke gelöscht.
Quelle: News IP-Recht BreitmeyerDecker Rechtsanwälte
Zur Begründung führte der Senat aus, dass
- das Wort „Aqua“ – wenn es auch seinen Ursprung in der lateinischen Sprache hat – von den beteiligten Verkehrskreisen als Wasser verstanden oder zumindest mit Wasser in Beziehung gebracht wird und
- der Begriff „Pannonia“ oder „pannonisch“ von breiten Bevölkerungskreisen verwendet und primär mit der Vorstellung der Herkunft aus einem geographisch bestimmten Gebiet, insbesondere dem Burgenland und Westungarn verbunden wird
Da solche Zeichen, die im Verkehr unter anderem zur Bezeichnung der Art oder geographischen Herkunft einer Ware dienen können, nach § 4 Abs 1 Z 4 MSchG von der Registrierung ausgeschlossen sind und eine Unterscheidungskraft infolge Benutzung nicht nachgewiesen war, wurde die Marke gelöscht.
Quelle: News IP-Recht BreitmeyerDecker Rechtsanwälte
Kurt Decker - 6. Jul, 20:02
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