Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname – weltonline.de
In seinem Urteil vom 2.12.2004 sprach der deutsche Bundesgerichtshof aus, dass in der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname in der Regel keine sittenwidrige Schädigung liegt. Dies gilt nach der Entscheidung auch dann, wenn es nahe liegt, dass ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte. Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT konnte daher gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen „weltonline.de“ hat registrieren lassen, nicht vorgehen, da keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
Quelle: beck-aktuell
Kurt Decker - 6. Jul, 12:06
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