1
Jul
2005

Kein Monopol für den Namen „Post“

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BDKEP) teilt mit, dass das Oberlandesgericht Köln entschieden hat, dass die Bezeichnung "Post" auch von anderen Unternehmen genutzt werden kann. Damit gaben die Richter der Berufungsklage des Briefdienstes Regional Post Recht. Er war von der Deutschen Post verklagt worden, die Inhaberin mehrerer „Post“-Marken ist.
Damit habe das Gericht nach jahrelangem Ringen der Berufung des Briefdienstes Regional Post auf Beibehaltung seines Namens gegen die Klage der Deutschen Post Recht gegeben, hieß es weiter.

Quelle:
Pressemitteilungen des BDKEP
N24.de

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Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

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