Software-Händler muss 15 Monate ins Gefängnis
Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen 54-jährigen Software-Händler zu 15 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht verzichtete auf eine Bewährungsfrist, obwohl der Angeklagte nicht vorbestraft war, heißt es in einer Mitteilung von Microsoft. Der Verurteilte hatte urheberrechtlich geschützte Programme der Redmonder, die als Nebenkläger aufgetreten sind, "unerlaubt verwertet". Er habe "Kennzeichenverletzung in 31 Fällen" begangen. Der Beschuldigte habe Berufung eingelegt.
Da das Strafverfahren seit über sieben Jahren andauere, sei ein "erheblicher Abschlag" auf die Dauer der Freiheitsstrafe, die eigentlich über zwei Jahre betragen sollte, notwendig geworden, habe das Gericht ausgeführt. Microsoft hatte gegen diese Reduzierung interveniert, konnte sich aber nach eigenen Angaben mit dem Antrag auf Verhängung der Freiheitsstrafe ohne Bewährung durchsetzen.
Laut Urteilsbegründung sei es allgemein bekannt, "dass Markenpiraterie in den letzten beiden Jahrzehnten nahezu unkontrollierbar ausgeufert ist und Jahr für Jahr allein in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe sowie den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze verursacht". Es sei die Aufgabe der Rechtsprechung, potenziellen gewerbsmäßigen Produktfälschern ein hohes Strafrisiko vor Augen zu führen und ihnen klar zu machen, dass sie nicht auf eine Bewährungsstrafe spekulieren können, wenn sie ausnahmsweise doch einmal überführt werden.
Quelle: heise online
Da das Strafverfahren seit über sieben Jahren andauere, sei ein "erheblicher Abschlag" auf die Dauer der Freiheitsstrafe, die eigentlich über zwei Jahre betragen sollte, notwendig geworden, habe das Gericht ausgeführt. Microsoft hatte gegen diese Reduzierung interveniert, konnte sich aber nach eigenen Angaben mit dem Antrag auf Verhängung der Freiheitsstrafe ohne Bewährung durchsetzen.
Laut Urteilsbegründung sei es allgemein bekannt, "dass Markenpiraterie in den letzten beiden Jahrzehnten nahezu unkontrollierbar ausgeufert ist und Jahr für Jahr allein in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe sowie den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze verursacht". Es sei die Aufgabe der Rechtsprechung, potenziellen gewerbsmäßigen Produktfälschern ein hohes Strafrisiko vor Augen zu führen und ihnen klar zu machen, dass sie nicht auf eine Bewährungsstrafe spekulieren können, wenn sie ausnahmsweise doch einmal überführt werden.
Quelle: heise online
Kurt Decker - 1. Jul, 14:34
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