Modernisierung des Handelsrechts
Die österreichische Bundesregierung hat den Entwurf des Handelsrechts-Änderungsgesetz - HaRÄG vorgelegt.
Hauptziel der Reform ist eine grundlegende Modernisierung des Handelsgesetzbuches als zentraler Beitrag zur Vereinfachung und Deregulierung des Unternehmensrechts.
Gleichzeitig sollen unnötige Differenzierungen zwischen Handels- und allgemeinem bürgerlichen Recht aufgegeben werden und eine großzügige und umfassende Rechtsbereinigung dieses Bereiches erfolgen. Dies trägt zur Klarheit und Sicherheit im Rechtsverkehr bei.
Soweit keine anderen Anordnungen getroffen werden, tritt das HaRÄG mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Quelle: News Gesetzgebung von BreitmeyerDecker Rechtsanwälte
Hauptziel der Reform ist eine grundlegende Modernisierung des Handelsgesetzbuches als zentraler Beitrag zur Vereinfachung und Deregulierung des Unternehmensrechts.
Gleichzeitig sollen unnötige Differenzierungen zwischen Handels- und allgemeinem bürgerlichen Recht aufgegeben werden und eine großzügige und umfassende Rechtsbereinigung dieses Bereiches erfolgen. Dies trägt zur Klarheit und Sicherheit im Rechtsverkehr bei.
Soweit keine anderen Anordnungen getroffen werden, tritt das HaRÄG mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Quelle: News Gesetzgebung von BreitmeyerDecker Rechtsanwälte
Kurt Decker - 13. Jul, 16:19
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