vorübergehende Lagerung markenrechtsverletzender Waren
Ein Unternehmen, das Mercedes-Benz-Originalteile aus dem außereuropäischen Ausland zum Zwecke des Weitervertriebs in ein anderes außereuropäisches Land vorübergehend in ein Zolllager in Deutschland verbringt, handelt wegen unerlaubter Einfuhr sowie der unerlaubten Ausfuhr markenrechtsverletzender Waren markenrechtswidrig, da es sich hierbei markenrechtlich nicht um eine reine Durchfuhr von Waren handelt. Dies ist auch dann nicht abweichend zu beurteilen, wenn es sich bei einem Zolllager abgabenrechtlich um "Zollausland" handelt.
Hanseatisches OLG, Urteil vom 17.02.2005, Az. 5 U 24/04
Quelle: Jurion Rechtssprechung
Hanseatisches OLG, Urteil vom 17.02.2005, Az. 5 U 24/04
Quelle: Jurion Rechtssprechung
Kurt Decker - 28. Jun, 19:59
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