Internet und Namensrecht
In einem Rechtsstreit um den Domainnamen "schmidt.de" hatte sich das Landgericht Hannover mit dem Gebrauch des Namens "Schmidt" durch einen Fernsehsender auseinander zu setzen.
Geklagt hatte ein Träger des Namens Schmidt gegen den Fernsehsender Sat 1. Dieser unterhält unter der strittigen Domain die Internetpräsenz seiner vormaligen Sendung, "Die Harald Schmidt Show".
Detail am Rande: im Richtersenat befand sich die "Richtern um Landgericht Schmidt".
Quelle: News IP-Recht von BreitmeyerDecker Rechtsanwälte
Geklagt hatte ein Träger des Namens Schmidt gegen den Fernsehsender Sat 1. Dieser unterhält unter der strittigen Domain die Internetpräsenz seiner vormaligen Sendung, "Die Harald Schmidt Show".
Detail am Rande: im Richtersenat befand sich die "Richtern um Landgericht Schmidt".
Quelle: News IP-Recht von BreitmeyerDecker Rechtsanwälte
Kurt Decker - 15. Jun, 19:14
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