15
Jul
2005

Gemeinschaftsmarke: Fehlen der abstrakten oder konkreteten Unterscheidungskraft

In seinen Schlussanträgen vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-173/04 nahm Generalanwalt Colomer zu einer angemeldeten Formmarken von Standbeutel für Getränke Stellung und gelangte zu dem Ergebnis, dass diese wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig sind.
In Rz 25 führt der Generalanwalt aus,

"dass die Form einer Ware oder ihre Aufmachung eine Marke darstellen kann, falls sie sich gemäß Artikel 4 der Verordnung Nr. 40/94 grafisch darstellen lässt und das dieser Rechtsform eigene Individualisierungserfordernis erfüllt."

Damit dürfte der Generalanwalt auf das - nach österreichischer und deutscher Dogmatik - Erfordernis der abstrakten Unterscheidungskraft abstellen.
Bei der abstrakten Unterscheidungskraft, die in der ersten Stufe im Hinblick auf Art 4 in Verbindung mit Art 7 Abs 1 lit. a der GMVO zu prüfen ist, ist die Frage zu stellen, ob das beanspruchte Zeichen denkmöglich überhaupt geeignet sein kann, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmers von denen eines anderen Unternehmers zu unterscheiden, während bei der konkreten Unterscheidungskraft zu fragen ist, ob die Marke dies für die in der Anmeldung (konkret) beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu leisten im Stande ist.
Der EuG hatte demgegenüber die mangelnde Unterscheidungskraft auf Art 7 Abs 1 lit. b der GMVO - also auf das Fehlen einer konkreten Unterscheidungskraft - gestützt. Wenn in den Schlussanträgen dann aber in Rz 26 ausgeführt wird

Fehlt diese Individualisierungsfähigkeit, ist die Eintragung gemäß den Artikeln 7 Absatz 1 Buchstabe b, 38 Absatz 1 und 51 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 40/94 zu versagen oder, falls sie schon erfolgt ist, aufzuheben.

erscheint dies (aus österreichischer Sicht) dogmatisch unsauber. Wenngleich es im Ergebnis wohl richtig ist, die Eintragung am Mangel der konkreten Unterscheidungskraft scheitern zu lassen, weil "Standbeutel für Getränke, die eine bauchige Gestalt mit verbreitertem Boden aufweisen und deren Vorderansicht einem lang gezogenen Dreieck oder einem Oval mit in manchen Fällen seitlichen Einwölbungen ähneln" theoretisch die Kommunikationsleistung der Vermittlung einer Herkunftsvorstellung erfüllen können und diese damit abstrakt unterscheidungskräftig sind, wäre es aus dogmatischer Sicht wünschenswert, dass der EuGH in seiner Entscheidung hierzu Stellung nimmt.

Quelle: News IP-Recht BreitmeyerDecker Rechtsanwälte

14
Jul
2005

EU-Kommission plant Strafvorschriften gegen Raubkopierer

In Ergänzung der »Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums« (Durchsetzungsrichtlinie) (2004/48/EG) hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) am 12.7.2005 in Brüssel Vorschläge für eine »Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums« und einen »Rahmenbeschluss des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Ahndung der Verletzung geistigen Eigentums« (SEC [2005] 848) vorgelegt.
Ziel der Vorschläge ist eine effektive Annäherung des Strafrechts der Mitgliedsstaaten und Verbesserung der europaweiten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Produktpiraterie, berichtet das Institut für Urheber- und Medienrecht.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich, Finnland, Spanien und die Tschechische Republik wegen Nichtumsetzung der Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001

Die Umsetzungsfrist der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG endete bereits am 22. Dezember 2002.
Die Kommission hat beschlossen, an Frankreich und Finnland „mit Gründen versehene Stellungnahmen“ gemäß Artikel 228 des EG-Vertrags zu richten und sie darin aufzufordern, den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wegen Nichtumsetzung der Urheberrechtsrichtlinie unverzüglich nachzukommen.

Quelle: Europa Rapid Press Releases

13
Jul
2005

Modernisierung des Handelsrechts

Die österreichische Bundesregierung hat den Entwurf des Handelsrechts-Änderungsgesetz - HaRÄG vorgelegt.
Hauptziel der Reform ist eine grundlegende Modernisierung des Handelsgesetzbuches als zentraler Beitrag zur Vereinfachung und Deregulierung des Unternehmensrechts.
Gleichzeitig sollen unnötige Differenzierungen zwischen Handels- und allgemeinem bürgerlichen Recht aufgegeben werden und eine großzügige und umfassende Rechtsbereinigung dieses Bereiches erfolgen. Dies trägt zur Klarheit und Sicherheit im Rechtsverkehr bei.
Soweit keine anderen Anordnungen getroffen werden, tritt das HaRÄG mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Quelle: News Gesetzgebung von BreitmeyerDecker Rechtsanwälte

Protecting Copyright and Internet Values

Das Center for Democracy and Technology hat eine Studie über Urheberrechtsverletzungen im Internet veröffentlicht. These der Studie ist, dass starke Urheberrechte, ihre konsequente Durchsetzung sowie technische Schutzmaßnahmen wie Digital Rights Management (DRM) der beste Weg sind, um nicht nur Rechtsverletzungen zu bekämpfen, sondern auch neue Onlinevertriebsformen zu fördern.
Die Autoren begründen ihren Ansatz damit, dass Rechtsverletzungen Investoren abschrecken und letztlich diejenigen schädigen, die Inhalte schaffen. Neue Vertriebsformen wie beispielsweise DRM bremsten nicht notwendigerweise den technischen und kreativen Fortschritt. So habe das Video-Recording Anfang der 80er Jahre als der Totengräber der Filmindustrie gegolten. Nun habe sich die Weiterentwicklung des Videos zur DVD zu einer wichtigen Einnahmequelle im Filmgeschäft entwickelt. Genauso könnte DRM sowohl den Konsumenten als auch den Kreativen zugute kommen.
Quelle: CIP - Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Linktext
Direkt zur Studie geht es hier

Kommission schlägt Reform der Internet-Lizenzierung vor

Die Europäische Kommission hat eine umfassende Studie über die Lizenzierung von Musik für das Internet vorgelegt.
Dass es so schwierig ist, sich die Rechte für die Online-Nutzung attraktiver Inhalte zu sichern, stellt, so das Fazit dieser Untersuchung, das Haupthindernis für das Wachstum legaler Internet-Inhaltsdienste in der EU dar. Insbesondere die gegenwärtigen Strukturen zur länderübergreifenden Wahrnehmung von Musikrechten durch Verwertungsgesellschaften verhindern, dass die Musik ihr einzigartiges Potenzial zum Anschub der Internet-Inhaltsdienste entfalten kann.
Die Kommission will dem abhelfen, denn nur die Musik hat dieses Potenzial und kann so einen Beitrag zur Verwirklichung der Lissabon-Ziele leisten. Die Studie ist abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/internal_market/copyright/docs/management/study-collectivemgmt_en.pdf

Quelle: Deutsches Musikinformationszentrum

EuGH verhängt Millionenstrafe gegen Frankreich wegen Missachtung des europäischen Fischereirechts

Frankreich war 1991 verurteilt worden, weil es von 1984 bis 1987 keine Kontrollen vorgenommen hatte, um Fang und Vertrieb so genannter «untermaßige» Fische - das sind Fische, die nach geltendem EU-Recht zu jung und zu klein sind - zu verhindern.
Weil der französische Staat dieses Urteil aus dem Jahre 1991 nicht befolgt, verhängte der Europäische Gerichtshof am 12.07.2005 eine pauschale Geldstrafe von 20 Millionen Euro gegen das Land. Hintergrund sind fehlende Kontrollen in Frankreich zum Schutz der Fischgründe in der Europäischen Union (Az.: C-304/02).
Anmerkung: Aus dieser Perspektive betrachtet hätte Österreich noch reichlich Zeit gehabt, auf das Urteil des EuGH zum freien Hochschulzugang zu reagieren.

Quelle: beck-aktuell

9
Jul
2005

EU-Gericht wechselt Microsoft-Richter aus

John Cooke löst Hubert Legals Vorsitz ab. Das EU-Gericht erster Instanz hat den Richter des Microsoft-Prozesses ausgewechselt.
Der Streit über Auflagen an den US-Softwareriesen für den Vertrieb seiner Windows-Software werde künftig von einem Kollegium aus 13 Richtern verhandelt, so ein Gerichtsvertreter.
Das Kollegium werde von Gerichtspräsident Bo Vesterdorf geleitet. Der federführende Richter sei John Cooke. Der bisher für den Fall zuständige Richter Hubert Legal sei nicht mehr an dem Verfahren beteiligt.
Der Gerichtsvertreter äußerte sich nicht zu Informationen aus mit dem Verfahren vertrauten Kreisen, dass Legal wegen eines umstrittenen Artikels über die Arbeitsweise des Gerichts von dem Fall entbunden wurde.
Quelle: futureZone

8
Jul
2005

Startschuss für den Österreichischen Musikfonds

Der jährlich mit EUR 600.000 dotierte Musikfonds ist eine Initiative zur Förderung professioneller österreichischer Musikproduktionen, um damit ihre Verwertung und Verbreitung zu steigern und Österreich als Kreativstandort zu stärken. Der Fonds ist für die kommenden zwei Jahre mit je 600.000 Euro dotiert, 350.000 Euro werden vom Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt.
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Produktionskosten bei einer maximalen Fördersumme von 50.000 Euro je Projekt.
In der gestrigen Informationsveranstaltung wurde der Fonds und die Jury vorgestellt und Interessierte konnten sich über die Förderrichtlinien und Einreichmodalitäten informieren.
Die an die Informationen anschließende Diskussion hat gezeigt, dass derzeit noch viele Fragen zur Vergabe der Förderungen ungeklärt sind.Zu hoffen bleibt, dass der Verein die gesteckten Ziele erreichen kann, so dass dessen Bestand auch über die beiden ersten Jahre hinaus gesichert wird.

EuGH erweitert Markenschutz durch Zulassung von Dienstleistungsmarken für den Einzelhandel

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat am 07.07.2005 entschieden, dass für Dienstleistungen, die im Rahmen des Einzelhandels erbracht werden, eine Dienstleistungsmarke eingetragen werden kann (Az.: C-418/02). Er hat damit den Markenschutz in der EU ausgeweitet.
Nachdem die Zulässigkeit von Einzelhandelsdienstleistungsmarken in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich beurteilt wurde, wurde mit der Entscheidung des Harmonisierungsamtes im Dezember 1999 (ABl. HABM 6/2000, 730 - GIACOMELLI SPORT) zu "GIACOMELLI SPORT" erstmals die Eintragbarkeit einer Marke für Einzelhandelsdienstleistungen grundsätzlich bejaht.
Der Präsident des HABM hatte daraufhin in seiner Verlautbarung vom 12. März 2001 (ABl. HABM 3/2001, 1222) zur Amtspraxis verfügt, dass die Anmeldung einer solchen Marke (retail services) im Gegensatz zur vorher allgemein herrschenden Ansicht nunmehr möglich sei.
In seiner Entscheidung in der Rechtssache C-418/02 vom 7. Juli 2005 - Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte stellte der EuGH nunmehr fest, dass der Begriff "Dienstleistung" in der Richtlinie nicht näher definiert ist und dass er daher im Hinblick auf die mit der Richtlinie verfolgten Ziele - Schaffung von "grundsätzlich gleichen Bedingungen" in allen Mitgliedsstaaten - einheitlich auszulegen ist. Dieses Gebot der einheitlichen Auslegung wird nun in Zukunft dazu führen, dass sich auch die nationalen Registrierungsbehörden den Einzelhandelsdienstleistungsmarken nicht mehr verschließen können.

Quelle:
News IP-Recht BreitmeyerDecker Rechtsanwälte
beck-aktuell
Entscheidung des EUGH C-418/02, Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG

Abgaben nach Urheberrecht auch für Multifunktionsgeräte

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte mit Urteil vom 6.7.2005 (Az.: 4 U 19/05) in einem Musterprozess den Hersteller Hewlett-Packard zur Zahlung von Abgaben auf die Multifunktionsgeräten (wie Drucker mit Scanner- und Kopierfunktion) nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft Wort Recht und sprachen ihr zunächst 1,4 Millionen Euro zu. Das Gericht ließ laut einer heutigen Mitteilung Revision vor dem Bundesgerichtshof zu und die Hewlett-Packard GmbH kündigte die Revision gegen das Urteil bereits an.
Quelle: heise online
Presseinforamtion der VG Wort
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Impressum

Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

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