29
Jun
2005

Österreichs Anwälte wollen raus aus EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die österreichischen Rechtsanwälte plädieren dafür, ihren Berufsstand aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) sieht vor allem im vorgesehenen Herkunftslandprinzip mögliche Nachteile für die Klienten, wie Präsident Gerhard Benn-Ibler bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Brüssel sagte.

Die Krux beim Herkunftslandprinzip aus Sicht des ÖRAK: Bei Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Anwalt würde die Rechtsprechung des Herkunftslandes des Juristen gelten, die milder ausgelegt sein können als jene in Österreich, erklärte Benn-Ibler: "Das bedeutet einen Verlust der Sicherheit der Klienten." So kann es etwa vorkommen, dass es in anderen Ländern kürzere Verjährungsfristen gebe, argumentierte er.

Dadurch, dass bei etwaigen Verfahren quasi fremdes Recht an den österreichischen Gerichten verhandelt werden müsste, sei auch mit einer Verlängerung der Prozesse zu rechnen, die Klienten gegen die Juristen anstrengen könnten, meinte Benn-Ibler.

Die Anwälte sehen derzeit keinen zusätzlichen Regelungsbedarf für grenzüberschreitende Tätigkeiten in ihrer Branche: Schon bisher sei es für ausländische Anwälte möglich, in Österreich quasi uneingeschränkt zu arbeiten. Für Verfahren mit Anwaltspflicht sei dafür einzig die Auflage zu erfüllen, einen österreichischen "Einvernehmensanwalt" zu beschäftigen: "Das ist praktisch die volle Vertretungsberechtigung", so Benn-Ibler. Nach drei Jahren sei es möglich, sich ohne Prüfung in die Liste der österreichischen Anwälte eintragen zu lassen.

Die Chancen für eine Ausnahme aus der Dienstleistungsrichtlinie beurteilte Benn-Ibler derzeit als "gut", da es in der "großen Mehrheit" der EU-Mitgliedsländer Bedenken gegen die Einbindung der Anwälte in das Gesetz gebe. "Wir gehen aber davon aus, dass das Richtlinie wird, was auf dem Tisch liegt und das wollen wir nicht."


Quelle: rdb.observer

Hinweis auf Handy-Entsperrung weiter erlaubt

Das Wiener Handelsgericht hat einen Antrag von T-Mobile auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen, durch die dem Konkurrenten Yess verboten werden sollte, es Konsumenten zu ermöglichen, billig ihr Mobiltelefon entsperren zu lassen.

futureZone

Skirechte im ORF: Premiere bemüht Wettbewerbsbehörde

Bereits vor Monaten hatte Premiere angekündigt, die EU-Wettbewerbsbehörde wegen eines Exklusivertrages zwischen dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und dem Österreichischem Skiverband (ÖSV) einzuschalten, der ohne Ausschreibung zustande kam und eine Laufzeit von zehn Jahren hat.
In einem Interview mit dem Standard teilte Premiere-Chef Georg Kofler nun mit, dass das Unternehmen vorige Woche bei der Bundeswettbewerbsbehörde eine Beschwerde gegen ORF und ÖSV eingebracht hat.

Quelle: derStandard.at

"3...2...1...meins!"

Ebay hatte es versäumt, den Spruch "3...2...1...meins!" rechtzeitig markenrechtlich schützen zu lassen. Dieser sei kein Hinweis auf das Onlineauktionshaus, sondern werde nur "für das Glücksgefühl eines erfolgreichen Bieters am Ende einer Auktion verwendet", entschieden die Richter des Landgericht Hamburg in einem Eilverfahren (Az: 312 O 213/05) und und verboten die markenmäßige Verwendung durch Ebay für bestimmte Waren.

Quelle: Die Welt.de
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Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

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