Österreichs Anwälte wollen raus aus EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die österreichischen Rechtsanwälte plädieren dafür, ihren Berufsstand aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) sieht vor allem im vorgesehenen Herkunftslandprinzip mögliche Nachteile für die Klienten, wie Präsident Gerhard Benn-Ibler bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Brüssel sagte.
Die Krux beim Herkunftslandprinzip aus Sicht des ÖRAK: Bei Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Anwalt würde die Rechtsprechung des Herkunftslandes des Juristen gelten, die milder ausgelegt sein können als jene in Österreich, erklärte Benn-Ibler: "Das bedeutet einen Verlust der Sicherheit der Klienten." So kann es etwa vorkommen, dass es in anderen Ländern kürzere Verjährungsfristen gebe, argumentierte er.
Dadurch, dass bei etwaigen Verfahren quasi fremdes Recht an den österreichischen Gerichten verhandelt werden müsste, sei auch mit einer Verlängerung der Prozesse zu rechnen, die Klienten gegen die Juristen anstrengen könnten, meinte Benn-Ibler.
Die Anwälte sehen derzeit keinen zusätzlichen Regelungsbedarf für grenzüberschreitende Tätigkeiten in ihrer Branche: Schon bisher sei es für ausländische Anwälte möglich, in Österreich quasi uneingeschränkt zu arbeiten. Für Verfahren mit Anwaltspflicht sei dafür einzig die Auflage zu erfüllen, einen österreichischen "Einvernehmensanwalt" zu beschäftigen: "Das ist praktisch die volle Vertretungsberechtigung", so Benn-Ibler. Nach drei Jahren sei es möglich, sich ohne Prüfung in die Liste der österreichischen Anwälte eintragen zu lassen.
Die Chancen für eine Ausnahme aus der Dienstleistungsrichtlinie beurteilte Benn-Ibler derzeit als "gut", da es in der "großen Mehrheit" der EU-Mitgliedsländer Bedenken gegen die Einbindung der Anwälte in das Gesetz gebe. "Wir gehen aber davon aus, dass das Richtlinie wird, was auf dem Tisch liegt und das wollen wir nicht."
Quelle: rdb.observer
Die Krux beim Herkunftslandprinzip aus Sicht des ÖRAK: Bei Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Anwalt würde die Rechtsprechung des Herkunftslandes des Juristen gelten, die milder ausgelegt sein können als jene in Österreich, erklärte Benn-Ibler: "Das bedeutet einen Verlust der Sicherheit der Klienten." So kann es etwa vorkommen, dass es in anderen Ländern kürzere Verjährungsfristen gebe, argumentierte er.
Dadurch, dass bei etwaigen Verfahren quasi fremdes Recht an den österreichischen Gerichten verhandelt werden müsste, sei auch mit einer Verlängerung der Prozesse zu rechnen, die Klienten gegen die Juristen anstrengen könnten, meinte Benn-Ibler.
Die Anwälte sehen derzeit keinen zusätzlichen Regelungsbedarf für grenzüberschreitende Tätigkeiten in ihrer Branche: Schon bisher sei es für ausländische Anwälte möglich, in Österreich quasi uneingeschränkt zu arbeiten. Für Verfahren mit Anwaltspflicht sei dafür einzig die Auflage zu erfüllen, einen österreichischen "Einvernehmensanwalt" zu beschäftigen: "Das ist praktisch die volle Vertretungsberechtigung", so Benn-Ibler. Nach drei Jahren sei es möglich, sich ohne Prüfung in die Liste der österreichischen Anwälte eintragen zu lassen.
Die Chancen für eine Ausnahme aus der Dienstleistungsrichtlinie beurteilte Benn-Ibler derzeit als "gut", da es in der "großen Mehrheit" der EU-Mitgliedsländer Bedenken gegen die Einbindung der Anwälte in das Gesetz gebe. "Wir gehen aber davon aus, dass das Richtlinie wird, was auf dem Tisch liegt und das wollen wir nicht."
Quelle: rdb.observer
Kurt Decker - 29. Jun, 19:06
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