Leistungsschutzrecht, Schutz von Datenbanken
Der EuGH hat sich jüngst mit dem sui generis Schutz der Richtlinie 96/9/EG auseinandergesetzt und dabei (ua) zur Frage Stellung genommen, wann eine "wesentliche Investition" in eine schlichte Datenbank vorliegt, die den sui generis Schutz begründet.
Er kommt dabei zu dem Schluss, dass sich die Investitionen auf
Von den Veranstaltern selbst erstellte (Fußball-)Spielpläne erfordern keine wesentlichen Investitionen in die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung der Spieldaten, so dass dem Plan ein Schutz versagt wurde.
Quelle: Pressemitteilung des EuGH
Er kommt dabei zu dem Schluss, dass sich die Investitionen auf
- Beschaffung
- Überprüfung oder
- Darstellung
Von den Veranstaltern selbst erstellte (Fußball-)Spielpläne erfordern keine wesentlichen Investitionen in die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung der Spieldaten, so dass dem Plan ein Schutz versagt wurde.
Quelle: Pressemitteilung des EuGH
Kurt Decker - 15. Nov, 13:37
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