deutscher Bundesgerichtshof zur Irreführung über kostenfreie Eintragung
Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars „Grundeintrag“ ohne Preisangabe, „hervorgehobene Einträge“ mit bestimmtem „Aufpreis“ geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbebetreibenden entsprechende Eindruck, der beworbene „Grundeintrag“ in ein Firmenverzeichnis sei anders als „hervorgehobene Einträge“ kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, dass über einen alle „Einträge“ betreffenden Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet einen bestimmten Betrag.
Quelle: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=55A8B0D5C1A24890BA95D9B513532280&docid=129369&docClass=NEWS&from=Grur.root
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Kurt Decker - 15. Okt, 09:22
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