12
Okt
2004

Provider haftet für Domain-Verlust

Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 30. April 2004 (Az. 2-8 S 83/03) haftet ein Provider für einen von ihm verschuldeten Verlust einer Domain - im vorliegenden Fall hatte der Provider die für die com-Domain fällige Gebühr bei der Registrierungsstelle in den USA nicht bezahlt - auf Schadensersatz.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/52016

Gefängnisbau in Rumänien

Nach Angaben des Justizministeriums hat das Parlament in Bukarest das auf der Idee von Bundesminister aD Dr. Karl Böhmdorfer beruhende österreichische Angebot dieser Tage akzeptiert.

Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=1820658
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Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

Die in diesem Blawg dargestellten Meldungen stellen eine subjektive Auswahl durch den Autor und allfällige Anmerkungen die subjektive Ansicht des Autors dar. Für die Aktualität oder Richtigkeit der Meldungen kann keine Gewähr geleistet werden.

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