12
Okt
2004

Provider haftet für Domain-Verlust

Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 30. April 2004 (Az. 2-8 S 83/03) haftet ein Provider für einen von ihm verschuldeten Verlust einer Domain - im vorliegenden Fall hatte der Provider die für die com-Domain fällige Gebühr bei der Registrierungsstelle in den USA nicht bezahlt - auf Schadensersatz.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/52016

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https://bdr.twoday.net/stories/360331/modTrackback

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Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

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