Ein Fußballfeld ist kein rechtsfreier Raum
Warum Zinédine Zidane Glück hatte, dass die WM in Deutschland und nicht in Österreich stattfand, analysiert die Presse im Artikel EM-Überstunden von Philip Fuchs und Markus Uitz. Ob allerdings bei den unterschiedlichen Blickwinkeln des Fouls ein Einschreiten der Anklagebehörde auch erfolgsversprechend wäre, sei dahingestellt.
Quelle: decker.eu
Quelle: decker.eu
Kurt Decker - 17. Jul, 19:08
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ingmar - 17. Jul, 21:05
Hm, was die beiden aber nicht bedenken oder zumindest thematisieren: Nicht jedes Foul, selbst ohne Ball, ist automatisch eine Körperverletzung. Dann ja, Offizialdelikt. Aber bei Zidane? Wurde er am Körper verletzt? Wir wissen es nicht, eher nicht.
Dann war's wohl eher eine tätliche Ehrenbeleidigung, also eine Misshandlung iS § 115 -- und damit ein Antragsdelikt.
Dann war's wohl eher eine tätliche Ehrenbeleidigung, also eine Misshandlung iS § 115 -- und damit ein Antragsdelikt.
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