Entwurf des Familienrechtsänderungsgesetz 2006
Das Justizministerium hat den Entwurf eines Familienrechts-Änderungsgesetz 2006 vorgelegt, mit dem das geltende Recht an die neuen Formen modernen Familienlebens und deren Phänomene, wie Kinder aus getrennten Beziehungen, „Patchworkfamilien“, das Eingehen von Folge-Ehen und auf Lebensgemeinschaften herangeführt werden soll.
Die Kriterien für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft sollen neu gefasst werden. Demnach ist nach dem vorgelegten Entwurf für die Erfüllung des Begriffes der Lebensgemeinschaft nich mehr erforderlich, dass die Lebensgemeinschaft aus einem verschiedengeschlechtlichen Paar, besteht.
Quelle: decker.eu
Die Kriterien für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft sollen neu gefasst werden. Demnach ist nach dem vorgelegten Entwurf für die Erfüllung des Begriffes der Lebensgemeinschaft nich mehr erforderlich, dass die Lebensgemeinschaft aus einem verschiedengeschlechtlichen Paar, besteht.
Quelle: decker.eu
Kurt Decker - 17. Jul, 15:17
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