28
Mrz
2006

Für unsere Vereinsmeier ;-)

§ 18 Abs. 3 des Vereinsgesetzes 2002, der die Verpflichtung normiert, die ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach Außen anzuführen, tritt nach § 33 Vereinsgesetz 2002 drei Monate nach dem durch Verordnung des Bundesministers für Inneres gemäß § 19 Abs. 4 festzulegenden Zeitpunkt der Aufnahme des Echtbetriebes des Zentralen Vereinsregisters in Kraft.

Nach § 17 der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Durchführung des Vereinsgesetzes (Vereinsgesetz-Durchführungsverordnung - VerGV) wurde der Echtbetrieb des ZVR am 1. Jänner 2006 aufgenommen, weshalb ab dem 1. April 2006 die ZVR-Zahl zwingend im Rechtsverkehr nach außen zu führen ist.

Die ZVR-Zahl ist daher auf allen Schriftstücken und gegebenfalls Websites des Vereins anzuführen, widrigenfalls Geldstrafen bis zu 218 Euro, im Wiederholungsfall Geldstrafen bis zu 726 Euro verhängt werden können.

29
Jul
2005

Kopiergebühr in Spanien illegal

In Spanien wird eine hohe Gebühr beim Kauf von CD- oder DVD-Rohlingen beim Kauf erhoben. Die Erhebung dieser Gebühr beruhte auf einer Vereinbarung zwischen Musikindustrie und Autorenvereinigungen mit den Herstellern von Rohlingen. Auf Basis dieser privaten Vereinbarung wurden seit September 2003 Kopiergebühren mit Duldung der damaligen konservativen Regierung eingeführt.
Eine private Vereinbarung sei dafür keine Grundlage, entschied der zuständige Richter und verurteilte den beklagten Verkäufer von CD-Rohlingen dazu, dem Kläger einen Euro und 72 Cents für zehn gekaufte CD-Roms zurückzuerstatten.
Die Anhänger der Gebühr setzen ihre Hoffnung nun ine einen Entwurf für ein neues Urhebergesetz, womit die Abgabe gesetzlich geregelt werden soll.
Quelle: Telepolis

28
Jul
2005

Erstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt

Im Artikel Umgehung von Kopierschutz: Störerhaftung durch Verlinken habe ich bereits über den Prozess um Links auf die Website von SlySoft durch Heise berichtet.
Über die gegen das Urteil eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht München nunmehr entschieden und das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Demnach ist das Setzen eines Hyperlinks zur Homepage eines Herstellers von Software, die Kopierschutzmechanismen auf DVDs knacken kann, unzulässig.
Ich frage mich, wie wohl dieser Link beurteilt würde.

Quelle: Heise-Online Nachtrag: Auch Domainblog berichtet. Nachtrag 29.7.2005: Auch Juridicum-Online berichtet. Ein weiterer Bericht findet sich bei Institut für Urheber- und Medienrecht

Änderungenen bei Gebühren der Gemeinschaftsmarke treten in Kraft

Am 25. Juli sind Änderungen zur Verordnung 2868/95, zur Umsetzung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke, und Änderungen zur Verordnung 2869/95 über die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren in Kraft getreten.
Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Markenanmeldung und Eintragung, Beschwerdeverfahren und Einsprüche, sowie auf weitere Verfahren und die Festlegung der Kosten für Inter-partes-Verfahren.
Seit dem 25. Juli müssen beispielsweise für die Registrierung von Übertragungen oder Abtretungen keine Gebühren mehr gezahlt werden müssen.
Außerdem werden jetzt Erklärung für die Teilung einer Marke angenommen. Die Gebühr dafür beträgt 250 Euro.
Quelle: IPR-Helpdesk

27
Jul
2005

Internet-Provider sind zur Auskunft über Userdaten verpflichtet

Nach einem Bericht der IFPI Österreich und von presstext.at hat der Oberste Gerichtshof gestern über die Auskunftspflicht von Internet-Providern entschieden: diese müssen nunmehr Auskunft über Namen und Adressen der User erteilen.
Bei der Auskunft über Namen und Adresse handle es sich um eine Stammdatenauskunft und nicht um eine Telekommunikationsüberwachung und der Auskunftsleistung stünden weder grundsätzliche, datenschutzrechtliche noch telekommunikationsrechtliche Bestimmungen entgegen.
Anmerkung:
roma locuta, causa ...
Dass die strittige Frage damit endgültig und in jeder denkbaren Sachverhaltskonstellation zu Gunsten der Unterhaltungsindustrie und zu Lasten der Kunden der Provider entschieden sein sollte, ist zweifelhaft. Bis zur Veröffentlichung der Entscheidung samt Gründen bleibt die Sache noch spannend und
... non finita
Quelle: News IP-Recht BreiteyerDecker Rechtsanwälte

Soeben entdeckt: auch Aktenvermerk berichtet!
Das Strafrechtsinstitut von Prof. Brandstetter hat zu der zugrunde liegenden Problematik einen ecolex-Artikel online gestellt, bei Medien und Recht Online und auch bei der Onlineausgabe der WCM-computerzeitung wird man zur Ausgangslage vor der OGH-Entscheidung fündig.
Nachtrag 29.7.2005: Auch dem Institut für Urheber- und Medienrecht ist das einen Bericht wert.

26
Jul
2005

Versicherungen müssen Gewinne teilen

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in einem Musterprozess drei Versicherten von Kapital-Lebensversicherungen Recht gegeben. Die Kläger hatten gefordert, dass insbesondere auch die stillen Reserven bei der Berechnung der Ausschüttungen berücksichtigt werden müssen.
Das Bundesverfassungsgericht gelangte zu der Überzeugung, dass die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der kapitalgebundenen Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung den verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen nicht genügen, weil hinreichende rechtliche Vorkehrungen dafür fehlen, dass bei der Berechnung des bei Vertragsende zu zahlenden Schlussüberschusses die durch die Prämienzahlungen geschaffenen Vermögenswerte angemessen berücksichtigt
werden. Insbesondere gibt es keine Möglichkeit der Klärung, ob der Schlussüberschuss etwa durch die Nichtberücksichtigung stiller Reserven und durch nicht gerechtfertigte Querverrechnungen zu gering festgesetzt
worden ist. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2007 eine Regelung zu treffen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 67/2005 vom 26. Juli 2005

GEMA kritisiert Plan europaweiter Lizenzen für Onlinemusik

Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Prof. Reinhold Kreile, hat in einem Interview mit der »Financial Times Deutschland« (FTD) vom 25.7.2005 Kritik an der von der Europäischen Kommission (EU-Kommission) geplanten europaweiten Lizenz für Onlinemusik geübt. Seiner Ansicht nach birgt das vorgesehene Modell die Gefahr »offenbar nicht gesehener chaotischer Veränderungen«.
Prof. Kreile sieht nach Angaben der »FTD« weder einen Nutzen für die Rechteinhaber noch für die Anbieter. Er begrüßte zwar »die Absicht, europaweit den Onlineerwerb von Musik zu erleichtern«. Aber die Autorenvergütung müsse »nach dem Prinzip des Schutzes des geistigen Eigentums« festgesetzt sein, »nicht nach der falsch verstandenen Wettbewerbsordnung«.
Der Vorstandsvorsitzende der GEMA brachte gegenüber der Zeitung seine Befürchtung zum Ausdruck, dass die Tonträgerindustrie die angemessene Vergütung der Urheber möglichst drücken wolle. Das geplante Verfahren wirke sich zu Lasten der Komponisten und Textdichter aus, da ein Wettbewerb zwischen den europäischen Verwertungsgesellschaften zu dem Einbruch der bisherigen Tarife führen könnte.
Quelle: Institut für Urheber- und Medienrecht

Frankreich: Kopierschutzmaßnahmen bei DVDs sind eine rechtmäßige Beschränkung des Rechts auf Privatkopie

Das Tribunal de Grande Instance in Paris (TGI Paris) hat in einem Urteil vom 30.4.2005 Kopierschutzmaßnahmen bei DVDs als rechtmäßige Beschränkung des Rechts auf Privatkopien erstmals ausdrücklich anerkannt.
Der Käufer einer Film-DVD hatte zusammen mit der Verbraucherschutzorganisation UFC gegen die Produktionsunternehmen des Films Alain Sarde, Universal Pictures Video France und Studio Canal, geklagt. Der Kunde hatte erst nach dem Kauf der DVD und nachdem er erfolglos versucht hatte, eine Kopie des Films anzufertigen, festgestellt, dass diese mit einem Kopierschutz versehen war. Die Hülle der DVD enthielt keinen entsprechenden Hinweis. Hierin sahen die Kl. eine Verletzung des Rechts auf Privatkopie, das ihrer Ansicht nach aus Art. 122-5 des Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums (Code de la propriété intellectuelle - CPI) resultierte. Nach dieser Bestimmung darf der Autor eines Werks nach dessen Verbreitung die Anfertigung von Kopien oder Vervielfältigungen, die lediglich zum privaten Gebrauch bestimmt sind, nicht verbieten.
Nach Ansicht der Richter stellt die digitale Kopie der DVD eines veröffentlichten Filmwerks eine Beeinträchtigung seiner normalerweise üblichen Verwertung dar, sodass der Käufer sich diesbezüglich nicht auf die Ausnahme der Vervielfältigungsmöglichkeit zum privaten Gebrauch berufen könne.

Anmerkung: Der Sache nach hat das Tribunal de Grande Instance einen Dreistufentest durchgeführt, wie er erstmals in Artikel 9 Absatz 2 der Revidierten Berner Übereinkunft festgelegt wurde und der sich in Artikel 5 Absatz der EU-Informations-Richtlinie findet(Ausnahmen und Beschräkungen dürfen nur auf bestimmte sonderfälle angewandt werden, in denen die normale Verwertung des Werkes oder Schutzgegenstandes nicht beeinträchtigt wird und die berechtigten Interessen der Rechtsinhaber nicht ungebührlich verletzt werden).
Quelle: News IP-Recht BreitmeyerDecker Rechtsanwälte

Europäische Kommission verabschiedet den zweiten Bericht über den rechtlichen Schutz von biotechnologischen Erfindungen

Die Europäische Kommission hat den zweiten Teil des Berichts über den rechtlichen Schutz von biotechnologischen Erfindungen veröffentlicht, wie es durch Artikel 16 (c) der Richtlinie 98/44 vorgeschrieben war.

Der Bericht behandelt zwei Themen, die schon zuvor im ersten Bericht behandelt worden waren: den Schutzumfang von Patenten für Gensequenzen und die Patentierbarkeit von menschlichen embryonalen Stammzellen und daraus gewonnen Zelllinien. Außerdem führt er neue und fundamentale Betrachtungen über Ethik, Forschung und wirtschaftliche Themen ein, die in der letzten Zeit aufgekommen sind.

Auch, wenn 21 Mitgliedsstaaten der EU die Richtlinie schon umgesetzt haben, so gibt es noch immer einige Fragen in denen eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der zwei grundlegenden Fragestellungen noch verfrüht wäre. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, zu überwachen, ob sich aus den Unterschieden zwischen den Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten Konsequenzen ergeben. Außerdem wurde eine Studie über das Ausmaß von DNA Patenten in Europa gestartet.

Quelle: IPR-Helpdesk
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Impressum

Mag. Kurt Decker, LL.M.
Wien

Die in diesem Blawg dargestellten Meldungen stellen eine subjektive Auswahl durch den Autor und allfällige Anmerkungen die subjektive Ansicht des Autors dar. Für die Aktualität oder Richtigkeit der Meldungen kann keine Gewähr geleistet werden.

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